Änderungen in der IWR und DLO

Am 1. Januar 2012 werden wieder diverse Regeländerungen der Internationalen Wettkampfregeln (IWR) und der DLO (Deutsche Leichtathletik-Ordnung) in Kraft treten. Die relevanten Aspekte sollen hier kurz erläutert werden.

- Trikots müssen bei allen Veranstaltungen spätestens ab 2014 die gleiche Farbe auf Vorder- und Rückseite haben.

- Zum Anzeigen des Fehlstarts wird jetzt eine gelb-schwarz bzw. rot-schwarz diagonal geteilte Karte verwendet. Dadurch ist Unterscheidung von disziplinarischen Verwarnungen bzw. Disqualifikationen möglich.

- Nach Beginn des Wettkampfes ist es jetzt auch den Stabhochspringern nicht mehr erlaubt, die Stäbe für entsprechende Übungszwecke zu benutzen.

- Die Vorkissen einer Stabhochsprunganlage müssen mindestens 2 Meter lang sein und die Aufsprungmatte sollte die Maße von 5 mal 5 Meter nicht unterschreiten.

- Die weibliche U18 (früher: WJB) verwendet ab jetzt die 3 Kilogramm Kugel und den 3 Kilogramm Hammer. Die Einführung des 500 Gramm Speers für die weibliche U18 und die weibliche U16 ist auf 2013 verschoben.

- Die weibliche U14 (früher SiB) wirft jetzt mit dem 200 Gramm Ball.

- In technischen Wettbewerben (außer Hoch/Stab) führen die besten 8 Athleten nach den ersten 3 Versuchen, weitere 3 Versuche in umgekehrter Reihenfolge durch. Ein weiteres Umsortieren nach dem 5. Versuch erfolgt nicht mehr.

Die Leichtathletikordnung (LAO) und die Veranstaltungsordnung (VAO) wurden zur Deutschen Leichtathletik Ordnung (DLO) zusammengefasst, entrümpelt und zahlreiche Änderungen vorgenommen:

- Die Altersklassen werden an die internationalen Bezeichnungen angeglichen: U20 (früher Jugend A), U18 (JB), U16 (Schüler A), U14 (SB), U12 (SC) bzw. U10 (SD). Neu eingeführt wird die Altersklasse U8 für die 6- und 7-Jährigen.

- Die DLO und die IWR regelt (fast) nichts mehr für die Altersklassen U12, U10 und U8. Wir werden im Wesentlichen die bisherigen Regelungen beibehalten (s. Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen)

- Die erlaubten Strecken im Straßenlauf wurden teilweise erheblich gekürzt (vor allem im Kinder Bereich):

Altersklasse: Straßenlauf - Cross-/Waldlauf

Männer/Junioren: keine Begrenzung - keine Begrenzung
Frauen/Juniorinnen: keine Begrenzung - keine Begrenzung
Männliche U20: Marathon - 10 km
Weibliche U20: Marathon - 10 km
Männliche U18: 25 km - 8 km
Weibliche U18: 25 km - 8 km
M15: 15 km - 5 km
M14: 15 km - 5 km
W15: 10 km - 5 km
W14: 10 km - 5 km
M13: 5 km - 4 km
M12: 5 km - 4 km
W13: 5 km - 4 km
W12: 5 km - 4 km
M11: 5 km - 3 km
M10: 5 km - 3 km
W11: 5 km - 2 km
W10: 5 km - 2 km
M9: 5 km - 1,5 km
M8: 5 km - 1,5 km
W9: 5 km - 1,5 km
W8: 5 km - 1,5 km

- Der Achtkampf der männlichen U16 wurde durch einen Neunkampf ersetzt: 1. Tag: 100 m, Weit, Kugel, Hoch; 2. Tag: 80 mH, Diskus, Stab, Speer, 1.000 m

- Der Siebenkampf der weiblichen U16 wird in veränderter Reihenfolge durchgeführt: 1. Tag: 100 m, Weit, Kugel, Hoch; 2. Tag: 80 mH, Speer, 800 m

- Für die U14 gibt es nur noch den Block Basis: 75 m, 60 mH, Weit, Ball, 800 m

- Die 800 m sind generell die Meisterschaftsdisziplin, 1.000 m sind erst ab der U16 im Wettkampfprogramm.

- Die Langstaffeln sind bis einschließlich U14 jetzt 3 x 800 m Läufe.

- Für die U16 und die U14 gilt: In den Disziplinblöcken Langsprint, Langhürde, Mittelstrecke, Langstrecke, Straße, Cross und Berglauf ist nur ein Start pro Wettkampftag in nur einer Altersklasse erlaubt.

- Der Start in höheren Altersklassen ist grundsätzlich erlaubt, wenn die eigene Altersklasse diese Disziplin zu gleichen Bedingungen (gleiches Gewicht, gleiche Streckenlänge) aufweist.

- Zusätzlich dürfen sie in den in der DLO mit * gekennzeichneten Disziplinen in der nächsthöheren Altersklasse starten. (z.B. M13: 100 m in der M14, W15: 200 m in der U18)

Wechselfrist, Startrechtwechsel und Freigabeaufforderung

- Der Landesverband führt eine elektronische Startpassdatei. Ein Startpass in Papierform wird in absehbarer Zeit nicht mehr erstellt.

Wechsel des Startrechts:
• Beantragung durch den neuen Verein/LG
• Wechselzeitraum: 1. Oktober bis 30. November zum 1. Januar
• Vereinsmitgliedschaft (spätestens zu Beginn des neuen Startrechts)
• Verzicht auf das Startrecht für den alten Verein/LG
• Erfolgte Freigabeaufforderung bzw. Freigabebestätigung
• Freigabe gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb von 3 Wochen eine gegenteilige Mitteilung erfolgt

Startrechtwechsel: Sonderregeln
• jederzeit nach Vereins- bzw. Abteilungsauflösung
• mindestens 9 Monate kein Start für den alten Verein

• Jugendliche:
• bei Vorliegen besonderer Gründe (Umzug, …)
• Jederzeit mit einer Frist von drei Monaten, wenn beide Vereine/LGs zustimmen
• Innerhalb der Frist ist ein Start für den alten Verein/LG möglich

Freigabeverweigerung:
• ausgeliehene Gegenstände, die Eigentum des Vereins sind
• Beitragsrückstände
• privatrechtliche Verträge

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