Informationen zu den Landeshallenmeisterschaften 2024

Von Gert Frahm

Am 13.01.2024 beginnt das Leichtathletikjahr 2024 mit den Hallenmeisterschaften der U16 und U20. Traditionell eine Woche später folgen dann die Meisterschaften der U14/U18/Männer und Frauen sowie die U10/U12 mit dem Mehrkampf.

Die allgemeinen Ausschreibungen des LVMV, die Veranstaltungsausschreibung und die begleitenden Bestimmungen legen den Rahmen der Veranstaltungen fest. Dazu hier noch folgende Hinweise:

Meldungen/Meldeleistungen/Meldebeschränkungen

Für die Teilnahme an der Meisterschaft ist eine Meldung mit Meldeleistung auf ladv.de in der entsprechenden Veranstaltungsausschreibung gefordert. Meldebeschränkungen ergeben sich lediglich indirekt aus den Rahmenbedingen z.B. beim Dreisprung. Da lediglich 9/11/13m-Brett angeboten werden, ist eine entsprechende Meldeleistung erforderlich. Ein 7m Brett wird ausdrücklich nicht angeboten. Dies wird schon seit Jahren praktiziert. Grundlage war seinerzeit eine Entscheidung in den Ausschüssen Leistungssport und Wettkampfwesen. Bei Erstaufnahme von Disziplinen und damit fehlender Meldeleistung bei Wechsel der Altersklasse im Kommentar bitte die Leistung aus benachbarten Disziplinen angeben (z.B. gleiche Strecke mit der niedrigeren Hürdenhöhe, aus 300m für 400m o.ä.)

Nenngelder/Fälligkeit

Nenngelder werden mit Meldeschluss fällig. Die Allgemeinen Ausschreibungen 2024 sehen die Möglichkeit des Rückzugs von Meldungen mit Kostenrückrechnung nicht mehr vor. Wir kehren damit wieder zur bundesweit üblichen Regelung zurück. Die Höhe der Nenngelder richtet sich nach GBO LVMV.

Digitaler Stellplatz

Für die Teilnahme an allen Wettbewerben ab U14 ist bis 60 Minuten vor Wettkampfbeginn eine Stellplatzmeldung über den digitalen Stellplatzmanager obligatorisch. Das betrifft auch Starter außer Wertung. Ohne Stellplatzmeldung ist keine Teilnahme möglich.

Abmeldungen

Ist trotz Meldung zum Stellplatz die Teilnahme am Wettbewerb nicht möglich, ist eine Abmeldung beim Kampfgericht der Anlage oder im Wettkampfbüro erforderlich. Zeichnet sich bereits vor Ende der Stellplatzzeit ab, dass man nicht teilnehmen kann, sollte die Stellplatzmeldung über den Stellplatzmanager zurückgezogen werden.

Folgen des Nichtantretens (n.a.) trotz Stellplatzmeldung

Die Wettkampfleitung wird wie folgt verfahren:

  • Nach erstmaligem Nichtantreten werden alle weiteren Wettbewerbe für den Athleten auf außer Wertung gesetzt. (TR4.1)
  • Ein wiederholtes n.a. hat den Ausschluss aus der Veranstaltung zur Folge.

 

Die vorgenannten Hinweise sind Auszüge aus bereits bestehenden Bestimmungen und Ordnungen wie DLO, IWR, Allgemeine Ausschreibungen und der Veranstaltungsausschreibung.

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