Infos zu Vereinswechsel, StG´s 2026 und Startpassverwaltung
Von Gert Frahm
Vereinswechsel
Seit Anfang Oktober läuft die Frist für Vereinswechsel. Sie endet am 30.11.2025. Nur in dieser Zeit sind Vereinswechsel ohne Beschränkungen möglich. Der Vereinswechsel wird zum 01.01.2026 wirksam. (Vgl. DLO 4.3) .
Der Vereinswechsel eines Athleten ist vom neuen Verein zum 01.01.2026 über ladv zu beantragen. Der abgegebene Verein wird über ladv angefragt und gibt den Athleten frei. Erst dann wird das Startrecht ab 01.01.2026 erteilt. Das bedeutet, dass der Athlet bis zum Jahresende noch für seinen alten Verein an Wettkämpfen teilnimmt.
Bildung von Startgemeinschaften 2026
Wollen mehrere Vereine eine Startgemeinschaft bilden, ist dies bis zum 30.11.2025 mit folgendem Formular zu beantragen:
Die Startgemeinschaft erstreckt sich auf die beantragten Altersklassen. Beide Vereine treten dann grundsätzlich in Staffel- und Mannschaftswettbewerben als Startgemeinschaft an, auch wenn die Mannschaft sich nur aus Athleten eines Vereins zusammensetzen sollte!
Hinweis zur Pflege der Athletendatenbanken in ladv
Es bietet sich an, bereits jetzt an die Startpassbeantragung zur Teilnahme an Wettbewerben der AK 12 durch Athleten der AK 11 zu denken. Hintergrund sind die bevorstehenden Hallenwettbewerbe, die viele schon mal für einen Start im Bereich der AK 12 nutzen. Grundlage hierfür ist jedoch ein aktives Startrecht!
Ist ein Startrecht erteilt, muss der Datensatz des Startrechts mit dem bislang gesammelten Daten aus ladv zusammengeführt werden. Ansonsten werden die bislang erzielten Leistungen nicht in der Leistungsdatenbank im Meldebereich von Veranstaltungsausschreibungen angezeigt.