Sonderstartgenehmigung bei den DM der Senioren

Liebe Aktive, das neue Wettkampfjahr steht vor der Tür. Wir möchten Euch gern über wichtige Terminstellungen und Prozeduren bei der Beantragung von Sondergenehmigungen für Starts bei Deutschen Meisterschaften der Senioren informieren und um Einhaltung bitten.

Die Meldefristen – auch die für eine Beantragung einer Sondergenehmigung zur Teilnahme an der DM – müssen unbedingt eingehalten werden. Nach Ablauf dieser Meldefrist ist es nicht möglich, eine Teilnahme oder Sondergenehmigungen, eine Zustimmung des DLV oder gar eine Anhörung beim DLV zu bekommen. Das trifft im Übrigen auf alle Wettkampf-Anmeldungen zu.

Im Falle dessen, dass Ihr einen Antrag auf Sonderstartgenehmigung stellen wollt, soll folgendes Prozedere zur Anwendung kommen: Ihr müsst das Formular "Antrag auf Sonderstartgenehmigung zur Teilnahme an den DM" unter www.leichtathletik.de/service/wettkampforganisation/bestimmungen-satzung-vordrucke ausfüllen. Diesen Antrag sendet Ihr bitte an folgende Adressen:
Dr. Elke Halm (Seniorenwartin) e.halm@lvmv.de
Gert Frahm (Wettkampfwart) g.frahm@lvmv.de
Dr. Peter Wegner (Geschäftsführer LVMV) p.wegner@lvmv.de .

Der Antrag muss uns mindestens drei Wochen vor Meldeschluss zur Prüfung vorliegen. Wir prüfen diesen Antrag und leiten ihn dann ggf. an den DLV mit der Bitte um Sonderstartgenehmigung weiter. Über das Ergebnis werdet Ihr informiert. Mit diesem Verfahrensweg wollen wir sichern, dass wir vom Landesverband, Euch bei Eurem Antrag begleiten und unterstützen können. Gern stehen wir Euch im Vorfeld bei der Organisation Eurer Wettkampfplanung und der Klärung Eurer Fragen zur Verfügung.

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